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Meldung
09. November 2010 : Regelung zur Diplomprüfungsordnung während der Übergangszeit
Der Prüfungsausschuss beschließt (Beschluss 119/3), dass in den auslaufenden Diplomstudiengängen ab dem Wintersemester 2010/2011 auf Antrag des Prüflings sowie mit Zustimmung des Prüfers und sofern keine entsprechende schriftliche Prüfungsleistung angeboten wird, eine schriftliche Prüfungsleistung durch eine mündliche Prüfungsleistung ersetzt werden kann.