Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Beschluss

20. May 2015 : Antrag auf Berücksichtigung des Recht-Moduls im Master mit 4 ECTS

(Beschluss gefasst in der 140. Sitzung des PA am 20.05.2015)

Studierende der Masterstudiengänge in BWL und Economics, die vor dem 01.10.2014 in einem Masterstudiengang Accounting and Management oder Applied Economics eingeschrieben waren, können im Rahmen des Antrags nach § 30 der jeweiligen Master-PO einen zusätzlichen Antrag stellen, nach dem die Note für das Modul Recht, 8 ECTS nach alter PO, nicht mit dem Gewicht von 8/120, sondern nur mit 4/120 in die Berechnung der Gesamtnote eingeht. Dem Antrag ist eine Günstigerprüfung beizulegen, die nachweist, dass sich mit der beantragten Gewichtung der Note die Gesamtnote im Master-Abschluss in der ersten Nachkommastelle verbessert.