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Beschluss
06. September 2021 : Beschluss zur Streichregelung für überschüssige Leistungspunkte
Der Prüfungsausschuss hat am 6. September 2021 im Umlaufverfahren folgendes beschlossen:
Wenn durch bestandene Prüfungsleistungen des letzten Prüfungssemesters* mehr als die jeweils für den Studienabschluss notwendigen Leistungspunkte (100 im Master bzw. 170 im Bachelor) erzielt werden, werden unter Beachtung von Pflicht- und Schwerpunktregelungen sowie Wahrung des § 27 der Prüfungsordnungen (Zusatzmodul) die schlechtesten Module in diesem Umfang gestrichen.
*d.h. das letzte Semester, in dem studienbegleitende Prüfungen (außerhalb der Abschlussarbeit) abgelegt werden