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Beschluss
30. April 2020 : Rücktritte von Masterseminaren im Sommersemester 2020
Der Prüfungsausschuss beschließt am 28.04.2020 im Umlaufverfahren:
Rücktritte von Masterseminaren im SS 2020 sind auch nach der regulär vereinbarten Rücktrittsfrist schadlos möglich, solange nicht die letzte Prüfungs(teil)leistung erbracht wurde.