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Meldung
19. August 2013 : Abgabe eines Datenträgers für Abschlussarbeiten
Beschluss 129/17
Dem Erstgutachter muss eine PDF-Datei der Abschlussarbeiten zur Verfügung gestellt werden.
Die Abgabe muss gleichzeitig mit der Abgabe der schriftlichen Arbeit in elektronischer Form (PDF-Format) beim Erstgutachter abgegeben werden.