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Meldung
23. Juli 2012 : Beschluss zu den auslaufenden Diplomstudiengängen
Beschluss 126/3
Ergänzend zu dem Beschluss 124/11 zur auslaufenden Betreuung in den Diplomstudiengängen ist ausschließlich in den folgenden Fällen der Nachweis von Prüfungsleistungen bis spätestens zum 30.09.2013 möglich:
- Sprachschein im Fach Internationale Wirtschaft und Globales Management nach §27 Abs.2 Nr. 1 Diplomprüfungsordnung,
- Wahlpflichtfächer nach §25 Abs.2 Bs. e), Abs.3 Bs. e), Abs. 4 Bs. e) Diplomprüfungsordnung,
die außerhalb des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften studiert werden.