Hauptinhalt
Topinformationen
Meldung
11. November 2021 : Rücktritte von Seminaren
Folgender Beschluss des Prüfungsausschusses behält über das im Sommersemester 2021 hinaus im Wintersemester 2021/2022 seine Gültigkeit:
Angesichts der unveränderten Fortschreibung des pandemie-bedingten "Ausnahmezustands" für das Wintersemester 2021/2022 durch das Präsidium beschließt der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften am 02.11.2021:
Rücktritte von Seminaren sind auch nach der regulär vereinbarten Rücktrittsfrist schadlos möglich, solange nicht die letzte Prüfungs(teil)leistung erbracht wurde.
Der Prüfungsausschuss hat die Regelung im Umlaufverfahren am 31.05.2021 für alle Seminare im Sommersemester 2021 verlängert.
In Ersatzvornahme durch den Prüfungsausschuss-Vorsitzenden wurde dieser Beschluss am 21.01.2021 für das Wintersemester 2020/ 2021 verlängert.
Beschluss vom 28.04.2020:
Rücktritte von Masterseminaren im Sommersemester 2020 sind auch nach der regulär vereinbarten Rücktrittsfrist schadlos möglich, solange nicht die letzte Prüfungs(teil)leistung erbracht wurde.