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Meldung
11. Juli 2013 : Vereinheitlichter Rücktritt von Klausuren
Der Prüfungsausschuss des FB9 hat am 9.7.2013 beschlossen, dass die Rücktrittsfrist für alle FB9-Modulklausuren einheitlich bis eine Woche vor Prüfungstermin ohne Attest möglich sein soll! Dies gilt selbstverständlich nicht für Klausuren mit Pflichtanmeldungen (BSc-WiWi)! Die entsprechenden (neuen) Fristen werden in OPIuM in den Anmeldemasken angezeigt.