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Meldung
07. April 2020 : Zulassung zu Abschlussarbeiten
Beschluss des Prüfungsausschusses vom 06.04.2020:
Für den Zeitraum Covid-19-bedingt universitätsweit ausgesetzter Prüfungen werden die daraus erzielbaren Leistungspunkte (LP) bei vorliegender, verbindlicher Prüfungsanmeldung für davon abhängige
Studien- und Prüfungsleistungen (im Umfang von max. 30 LP) als erbracht gewertet. Das heißt, dass sie bei Anmeldungen zu Abschlussarbeiten auf die jeweilige Mindestzahl Leistungspunkte angerechnet werden (120 LP im Bachelor, 60 LP im Master).
Der Nachweis gilt durch die in OPIuM bzw. im Leistungsnachweis dokumentierte Prüfungsanmeldung als vorläufig erbracht, muss jedoch durch Teilnahme am neu festgesetzten Nachholtermin nach den Covid-19-Beschränkungen, ungeachtet des Ergebnisses, nachgeholt werden.