Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Hinweise zu Klausuren

Allgemeine Hinweise

  • Anmeldungen zu Klausuren und Rücktritte von Klausuren werden in HISinOne EXA vorgenommen. Beachten Sie: Ohne Anmeldung keine Klausurteilnahme! Ohne rechtzeitige Abmeldung kein wirksamer Rücktritt!
  • Anmeldungen müssen innerhalb der angegebenen Zeiträume erfolgen. Die Zeiträume finden Sie unter den Klausurterminen und in EXA. In HISinOne EXA können Sie die Online-Klausur-Anmeldung mit Ihrer Stud.IP-Benutzerkennung ausführen. Die Stud.IP-Benutzerkennung ist dieselbe, die Sie mit Ihrer Immatrikulation vom Rechenzentrum der Uni Osnabrück erhalten haben.
  • Abmeldungen sind i.d.R. ohne Attest bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich; ebenfalls bis eine Woche vor Prüfungstermin werden nach Maßgabe des anbietenden Fachbereichs noch Anmeldungen im sogenannten Nachzügler-Modus angenommen; dies bedeutet, dass sie nicht mehr in die (überschneidungsfreie) Klausurterminplanung einbezogen werden können; ferner stehen solche Anmeldungen unter Raumkapazitäts-Vorbehalt! Letzteres gilt für alle Prüfungen, die vom FB 09 angeboten werden; bei Prüfungen anderer Fachbereiche wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Prüfer!
  • Die An- und Abmeldung durch Nutzung der EXA-Selbstbedienungsfunktionen erfolgt vorbehaltlich der Zulassungsregelungen, die in der jeweils gültigen Prüfungsordnung festgelegt sind. 
  • Sie sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Erfassung Ihrer An- oder Abmeldung in EXA selbst und rechtzeitig über den Menüpunkt „Info über an-/abgemeldete Prüfungen“ zu kontrollieren. Bei Unstimmigkeiten oder technischen Problemen setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Prüfungsamt in Verbindung, um eine fristgerechte An- bzw. Abmeldung zu gewährleisten. 
  • Nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist die Anmeldung verbindlich. Krankmeldungen und sonstige begründete Rücktritte außerhalb der Rücktrittsfristen sind innerhalb der festgesetzten Fristen und in der vorgeschriebenen Form im zuständigen Prüfungsamt nachzuweisen. Fristen und Form werden in der jeweils gültigen Prüfungsordnung festgelegt. Zu den Prüfungsordnungen.
  • Die Klausurtermine eines Semesters (Ersttermin- und Zweitterminklausuren) werden zentral für den gesamten Fachbereich 09 geplant. Da diese Planung sehr komplex ist (es müssen nicht nur überschneidungsfreie Termine gefunden werden, sondern auch die erforderlichen Raumkapazitäten), ist es unvermeidbar, dass zwischen manchen Klausuren nur sehr kurze Zeiträume liegen. Bitte wenden Sie sich für den Fall, dass die Klausuren, zu denen Sie sich anmelden bzw. angemeldet haben, nicht überschneidungsfrei sind (d.h. zwei Klausuren zum gleichen Zeitpunkt), an das Prüfungsamt.
  • Für eine Klausur gibt es erlaubte und unerlaubte Hilfsmittel. Die Benutzung unerlaubter Hilfsmittel führt (mindestens) zum Nichtbestehen der Klausur. Welche Hilfsmittel erlaubt sind, gibt die Themenstellerin bzw. der Themensteller der Klausur auf dem Klausurdeckblatt an. Erkundigen Sie sich stets vor der Klausur bei der Themenstellerin bzw. dem Themensteller, welche Hilfsmittel erlaubt sind! In der Regel zählen solche Taschenrechner zu den unerlaubten Hilfsmitteln, die eine alphanumerische Tastatur aufweisen und/oder grafikfähig sind. Eine Positivliste empfohlener Taschenrechner finden Sie in der Taschenrechnerliste

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Ablauf einer Klausur

Nach Beschluss des Prüfungsausschusses vom 08.07.2013

1. Klausurteilnehmer sollen rechtzeitig (ca. 30 Minuten) vor Klausurbeginn im Prüfungsraum erscheinen. Zur Identitätsprüfung sollen die Klausurteilnehmer die Campuscard oder den Lichtbildausweis staatlicher Stellen (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) mit Studierendenausweis mitführen.

2. Klausurteilnehmer, die unter Einfluss von Rauschmitteln (z.B. Alkohol) zur Klausur erscheinen, werden von der Teilnahme an der Klausur ausgeschlossen. Einnahme von Rauschmitteln während der Klausur ist nicht gestattet (kein Bier als Erfrischungsgetränk!).

3. Aktenmappen, Taschen und abgelegte Kleidungsstücke dürfen nicht an den Arbeitsplatz mitgenommen werden. Sie werden nach Anweisung der Aufsichtführenden im Prüfungsraum deponiert.

4. Alle elektronischen Geräte (z.B. Mobiltelefone, Smart-Watches), die nicht zu den ausdrücklich angegebenen Hilfsmitteln gehören, müssen ausgeschaltet sein und dürfen sich nicht am Arbeitsplatz befinden.

5. Die Aufsichtführenden können den Klausurteilnehmern Sitzplätze zuweisen. Der zugewiesene Platz ist einzunehmen und beizubehalten.

6. Beim Schreiben der Klausur müssen Klausurteilnehmer folgende Punkte beachten:

6.1. Das Deckblatt der Klausur ist deutlich lesbar mit den geforderten Angaben vollständig auszufüllen. Dazu gehören: - Nachname, Vorname, Matrikelnummer,- Fach und Prüfer,- Klausurdatum.

6.2. Die Klausur ist mit Tintenstift oder Kugelschreiber in blauer oder schwarzer Farbe zu schreiben (auf keinen Fall mit Bleistift!).

6.3. Wenn keine Nummerierung vorgegeben ist, sind die Seiten im Lösungsheft durchzunummerieren.

6.4. Es ist nur das von den Aufsichtführenden ausgeteilte Klausurpapier zu verwenden. Nachschub kann bei den Aufsichtsführenden angefordert werden.

6.5. Beim Bearbeiten der Klausur ist Platz für Korrekturen der Prüfenden zu lassen. Wenn nicht anders vorgegeben, ist auf der linken Seite des Lösungsheftes ein ca. 5 cm breiter Rand freizuhalten.

6.6. Die Arbeit ist auf der letzten beschriebenen Seite der Klausurlösung zu unterschreiben.

7. Zugelassen sind nur die erlaubten, in der Aufgabenstellung bekannt gemachten Hilfsmittel.

8. Den Anordnungen der Aufsichtsführenden zur Herstellung bzw. zum Erhalten der Ordnung in der Klausur ist Folge zu leisten. Ein Prüfling, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von Prüfenden oder von der Aufsichtsführung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend (5,0)" bewertet.

9. Das Verlassen des Prüfungsraumes bedarf der Genehmigung der Aufsichtführenden.

10. Bei der Abgabe der Klausur sind alle Unterlagen der Klausur (einschl. Themenstellung, Deckblatt etc.) abzugeben.

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Einsicht in die Klausuren

Bitte beachten Sie, dass Klausureinsichten unter klausurähnlichen Bedingungen durchgeführt werden:

1. Die Verwendung von eigenem Papier, eigenen Stiften und elektronischen Hilfsmitteln ist verboten. Für Aufzeichnungen sind lediglich die vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellten Hilfsmittel zu verwenden.

2. Eine Klausureinsicht ist lediglich durch den betreffenden Prüfling oder durch eine von diesem schriftlich bevollmächtigte Person zulässig.

3. Während der Klausureinsichtnahme besteht Redeverbot, zulässig sind lediglich Fragen an die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes hinsichtlich des technischen Ablaufes des Einsichts- bzw. Widerspruchsverfahrens.

(Beschluss des Prüfungsausschusses Nr. 129/22)

Die Klausureinsichtstermine finden Sie hier.

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