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04. November 2024 : Die 8. MaRisk-Novelle und der Einsatz integrierter Risikomessansätze
Mit der 8. Novellierung der Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) für Banken sollen nun nach den Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches auch die Credit-Spread-Risiken des Anlagebuches gemessen werden. In einem Beitrag von Prof. Grundke in der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen wird untersucht, inwiefern sich integrierte Risikomessansätze, also Ansätze, die sowohl Ausfall- und Migrationsrisiken als auch Zinsänderungs- und Credit-Spread-Risiken berücksichtigen, grundsätzlich zur Erfüllung der neuen regulatorischen Vorschriften eignen. Es wird herausgestellt, dass die von der Aufsicht geforderte separate Messung von Risiken problematisch ist, weil dies sowohl zu einer Über- als auch Unterschätzung des erforderlichen Gesamtrisikopuffers führen kann. In dem Beitrag werden daher sowohl die allgemeine wie auch eine spezifische Ausgestaltung von integrierten Risikomessansätzen zur Bestimmung eines Gesamtrisikopuffers für verschiedene Risikoarten diskutiert. Für eine Anwendung derartiger Ansätze zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen müsste jedoch insbesondere gewährleistet sein, dass die dabei unterstellten Abhängigkeiten zwischen den Risikofaktoren hinreichend konservativ geschätzt werden.