Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Abschlussarbeiten

Verfahren zur Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten am Fachgebiet „Bilanz-, Steuer- und Prüfungswesen“ (BSP)

1       Allgemeine Regelungen zu Abschlussarbeiten am Fachgebiet BSP

1.1     Themenvergabe für Bachelor- und Masterarbeiten

Am Fachgebiet BSP werden grundsätzlich nur Themen zu steuerlichen Problemstellungen vergeben. Dies sind vorrangig Fragestellungen aus den Bereichen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und der Finanzwissenschaft, möglich sind aber auch betriebswirtschaftliche Themen aus anderen Bereiche, beispielsweise Bilanzierung oder Finanzwirtschaft, mit steuerlichen Bezügen. Die Themenvorschläge des Fachgebiets werden unter den Bewerberinnen und Bewerbern nach einem festen Verfahren vergeben. Studierende können auch eigene Themen vorschlagen.

Die Anfertigung von Abschlussarbeiten in Kooperation mit einem Praxispartner, z.B. begleitend zu einem Praktikum bei einem Unternehmen, ist grundsätzlich möglich, das Fachgebiet behält sich aber die Entscheidung vor, ob im Einzelfall das vorgeschlagene Thema für eine Bachelor- oder Masterarbeit geeignet ist oder nicht.

1.2     Teilnahme am Abschlussarbeitenkolloquium

Mit der Bewerbung um eine Abschlussarbeit am Fachgebiet BSP erklären die Bewerberinnen und Bewerber verbindlich ihre Bereitschaft, während der Bearbeitungszeit regelmäßig am vom Fachgebiet veranstalteten Abschlussarbeitenkolloquium (s.u. Punkt 3) teilzunehmen. Diese Verpflichtung beinhaltet insbesondere kurz vor dem Ende der Bearbeitungszeit einen Vortrag, in dem die wesentlichen Ergebnisse der Abschlussarbeit vorgetragen und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachgebiets diskutiert werden. Dieser Vortrag und alle anderen Beiträge im Rahmen des Abschlussarbeitenkolloquiums gehen nicht in die Note der Abschlussarbeit ein.

2       Verfahren zur Vergabe von Abschlussarbeiten bei knappen Kapazitäten

2.1     Verfahren zur Vergabe von Bachelorarbeiten

Übersteigt die Anzahl vorliegender Bewerbungen die im jeweiligen Semester gegebene Betreuungskapazität des Fachgebiets, erfolgt die Auswahl im Rahmen des zentralen Vergabeverfahrens des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften nach der im betreffenden Bachelorstudiengang bisher erzielten Durchschnittsnote. Bevorzugt werden die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten erzielten Prüfungsleistungen.

2.2     Verfahren zur Vergabe von Masterarbeiten

Übersteigt die Anzahl vorliegender Bewerbungen die maximale Betreuungskapazität des Fachgebiets, erfolgt die Auswahl nach den folgenden Kriterien:

a)  Vorrangig berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber, die mindestens zwei der folgenden drei Mastermodule erfolgreich abgeschlossen haben:

1.  Mastermodul „Business Taxation M I“

2.  Mastermodul „Business Taxation M II“

3.  Masterseminar Business Taxation

Innerhalb der Gruppe a) erfolgt eine Rangordnung nach der im betreffenden Masterstudiengang bisher erzielten Durchschnittsnote. Bevorzugt werden die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten erzielten Prüfungsleistungen.

b)  Nach Berücksichtigung von Bewerbungen der Gruppe a) werden noch freie Plätze vorrangig an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die (nur) eines der unter a) genannten Mastermodule erfolgreich absolviert haben. Auch innerhalb der Gruppe b) werden die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten erzielten Prüfungsleistungen in ihrem jeweiligen Masterstudiengang bevorzugt.

c)  Nach Berücksichtigung von Bewerbungen der Gruppe a) und b) werden noch freie Plätze unter den Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, die keines der unter a) genannten Mastermodule erfolgreich absolviert haben. Erneut werden in der Gruppe c) die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten erzielten Prüfungsleistungen in ihrem jeweiligen Masterstudiengang bevorzugt.

Wichtiger Hinweis: Bewerberinnen und Bewerber um eine Masterarbeit am Fachgebiet BSP müssen dem Fachgebiet bis zum Ende der Bewerbungsfrist ohne gesonderte Aufforderung
in einer Email mitteilen, ob sie die unter a) und b) aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Bewerbungen, für die keine solche Email eingeht, werden der Auswahlgruppe c) zugeordnet.

3       Abschlussarbeitenkolloquium

Nach erfolgter Zuteilung erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber, die einen Platz am Fachgebiet BSP erhalten haben, eine Einladung zum ersten Termin des Abschlussarbeitenkolloquiums zu Beginn des Semesters.

Der erste Termin des Abschlussarbeitenkolloquiums dient der Klärung organisatorischer und inhaltlicher Fragen. Insbesondere wird das Prozedere der Themenvergabe geklärt und werden die jeweils gewünschten konkreten Bearbeitungszeiträume abgesprochen. Aus organisatorischen Gründen gilt in diesem Zusammenhang die Einhaltung folgender Fristen:

  • Der frühestmögliche Anmeldetermin für Abschlussarbeiten ist im Wintersemester der 1. Oktober und im Sommersemester der 1. April.
  • Der spätmöglichste Anmeldetermin für Abschlussarbeiten ist im Wintersemester der 31. März und im Sommersemester der 30. September.

Während der Bearbeitungszeit finden im Rahmen des Abschlussarbeitenkolloquiums weitere 1-3 Termine statt. Beim ersten Treffen nach erfolgter Themenvergabe werden erste Gliederungsentwürfe besprochen. An weiteren Terminen wird der Bearbeitungsfortschritt besprochen und können zwischenzeitlich aufgetretene Probleme bzw. Fragen geklärt werden.

Besonders wichtig ist der letzte Termin des Abschlussarbeitenkolloquiums, der ca. 2-3 Wochen vor Abgabe der Abschlussarbeit stattfindet und an dem die Bearbeiterin bzw. der Bearbeiter eine ausführliche Präsentation der Ergebnisse der Abschlussarbeit hält.

Studierende, die sich um eine Abschlussarbeit am Fachgebiet BSP bewerben und einen Platz erhalten, erklären damit gleichzeitig ihr Einverständnis zur Teilnahme am Abschlussarbeitenkolloquium und insbesondere zum Halten dieser Abschlusspräsentation.