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Beschluss
16. April 2013 : Beschluss 129/22 des Prüfungsausschusses zur Klausureinsicht
Die Klausureinsicht erfolgt unter Klausurbedingungen:
- Die Verwendung von eigenem Papier, eigenen Stiften und elektronischen Hilfsmitteln ist verboten. Für Aufzeichnungen sind lediglich die vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellten Hilfsmittel zu verwenden
- Eine Klausureinsicht ist lediglich durch den betreffenden Prüfling oder eine von diesem schriftlich bevollmächtigte Person zulässig.
- Während der Klausureinsichtnahme besteht Redeverbot; zulässig sind lediglich Fragen an die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes hinsichtlich des technischen Ablaufs des Einsichts- bzw. Widerspruchsverfahrens.