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Beschluss
25. April 2022 : Maximale Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten
Der Prüfungsausschuss hat in seiner 161. Sitzung am 20. April 2022 Folgendes beschlossen:
Verlängerungen von Abschlussarbeiten aufgrund nachgewiesener Prüfungsunfähigkeit gemäß § 15, Absatz 3 der Prüfungsordnungen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften sind maximal bis zum Doppelten der regulären Bearbeitungszeit möglich.
Die Arbeit wird mit einem schadlosen Abbruch verbucht. Die Neuvergabe eines Themas ist in diesen Fällen außerhalb des regulären Vergabeverfahrens möglich.