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Beschluss
27. August 2008 : Regelung zur Beurlaubung bei Abschlussarbeiten
Vom Tag der Anmeldung bis zum Tag der tatsächlichen Abgabe einer Abschlussarbeit muss die/der Studierende eingeschrieben und darf nicht beurlaubt sein.
Dies gilt nicht mehr für den Zeitraum der anschließenden Begutachtung.
Beschluss der außerordentlichen Sitzung des Prüfungsausschusses des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften vom 16.07.2008