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Beschluss
30. April 2020 : Überprüfung der Voraussetzungen gem. §3a der Bachelor-Prüfungsordnungen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften
Angesichts der Covid-19-bedingt ausgesetzten Prüfungen des 2. Prüfungstermins des Wintersemesters 2019/20 beschließt der Prüfungsausschuss am 28.04.2020 im Umlaufverfahren:
Die Überprüfung der Voraussetzungen gem. §3a der Bachelor-Prüfungsordnungen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften zum Ende des WS 19/20 und SS 2020 wird um jeweils ein Fachsemester aufgeschoben. Studierende, die sich zu Prüfungen angemeldet haben, die wegen Covid-19 verschoben oder abgesagt wurden, haben im Sinne des §3a "nicht zu vertreten", dass ihnen die betreffenden Leistungspunkte fehlen. Das bedeutet, dass alle Leistungspunkte der betreffenden verschobenen bzw. abgesagten Prüfungen bei der Ermittlung der erforderlichen 30 Leistungspunkte mitzählen, solange sich die bzw. der Studierende für diese Prüfung angemeldet hat. Dasselbe gilt auch dann, wenn die bzw. der Studierende vor dem Prüfungstermin beantragt hat, von der betreffenden Prüfung zurückzutreten.