Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Abschlussarbeiten

 

Leitfaden  zur formalen Gestaltung von Seminar- und Abschlussarbeiten.

 Bisher betreute Bachelor-Abschlussarbeitsthemen
 Bisher betreute Master-Abschlussarbeitsthemen

Frage 1:
Wie und wann muss ich mich hierfür bewerben?

 

Die Bewerbung für eine Abschlussarbeit am unserem Fachgebiet ist ausschließlich über das universitätsinterne Online-Prüfungssystem (OPIuM) möglich. Der Bewerbungszeitraum für die zu vergebenden Plätze im Sommersemester liegt i.d.R. im Januar/Februar, jener für das Wintersemester i.d.R. im Juni/Juli (Angaben ohne Gewähr). Bitte informieren Sie sich über die Anmeldungszeiträume unter OPIuM sowie der Homepage des Prüfungsamts.

 

 

Frage 2:
Welche zusätzlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen, um am Fachgebiet International Accounting eine Masterarbeit schreiben zu dürfen?

 

Sofern Sie unter Opium als erste Priorität unseren Lehrstuhl für die Betreuung Ihrer Masterarbeit ausgewählt haben, schicken Sie uns bitte unverzüglich einen Nachweis über ihre bisherigen Prüfungsergebnisse. Sollten Sie eine Betreuungszusage für unseren Lehrstuhl erhalten haben, ist es für Masterarbeitsabsolventen ab dem Sommersemester 2016 verpflichtend, ein ein- bis zweiseitiges Exposé zu Ihrer geplanten Arbeit einzureichen, in dem Sie bitte auf folgende Aspekte eingehen:

  • Darstellung der zentralen Ziele/ Fragestellungen der Arbeit,  
  • Einordnung des Themas in die Literatur,
  • geplanter Aufbau und Schwerpunkte der Arbeit sowie
  • die zentralen Literaturquellen für die Arbeit.

Das Fachgebiet entscheidet nach der Einreichung des Exposés, ob der Themenvorschlag bewilligt wird. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Themensuche die bisher an unserem Lehrstuhl vergebenen Themen. Für Bachelorarbeitsabsolventen ist die Einreichung eines eigenen Themenvorschlages nicht verpflichtend, aber auf freiwilliger Basis möglich.

 

 

Frage 3:
Wer entscheidet über die Annahme oder Ablehnung der Bewerbungen und welche Kriterien sind dafür ausschlaggebend?
 

  • Bachelorarbeiten: Sofern die Anzahl der Bewerbungen die angegebene Betreuungskapazität übersteigt, erfolgt die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung der Bewerber anhand der von diesen insgesamt erreichten Durchschnittsnote im Bachelorstudiengang. Diese Zuteilung erfolgt systemseitig und kann seitens des Fachgebiets nicht beeinflusst werden. Voraussetzung für die Einreichung der Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Abschluss der Orientierungsphase. 
  • Masterarbeiten: Sofern die Anzahl der Bewerbungen die angegebene Betreuungskapazität übersteigt, entscheidet das Fachgebiet International Accounting über die Annahme oder Ablehnung der Bewerber anhand der von diesen besuchten Veranstaltungen des Fachgebiets International Accounting und den dabei erzielten Prüfungsergebnissen.

  

Frage 4:
Ich möchte meine Abschlussarbeit bei einem der dem Fachgebiet zugeordneten Honorarprofessoren (Prof. Dr. Leuschner, Prof. Dr. Winkeljohann) schreiben. Was muss ich diesbezüglich berücksichten?

 

Sofern Sie Ihre Abschlussarbeit bei Herrn Prof. Dr. Leuschner oder bei Herrn Prof. Dr. Winkeljohann schreiben möchten, müssen Sie sich für einen Abschlussarbeitsplatz an unserem Fachgebiet bewerben. Damit wir Ihre Präferenz bzgl. einer Betreuung durch einen der genannten Honorarprofessoren berücksichtigen können, müssen Sie uns diesbezüglich zusätzlich zur Bewerbung unter OPIuM entsprechend informieren (per E-Mail oder telefonisch). Bitte beachten Sie, dass eine Präferenz für die Betreuung durch einen Honorarprofessor unabhängig von der Entscheidung für die Annahme oder Ablehnung einer Bewerbung an unserem Fachgebiet ist, d.h. erst nach erfolgter Zuteilung anhand der in Frage 3 genannten Kriterien etwaige Präferenzen dieser Art berücksichtigt werden können. Sofern unter den erfolgreichen Bewerbungen an unserem Fachgebiet mehrere Studierende entsprechende Präferenzen äußern, erfolgt die Entscheidung für eine Betreuung durch den Honorarprofessor wiederum anhand der in Frage 3 genannten Kriterien. Die den Honorarprofessoren zugeordneten Studierenden werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens hierüber ebenso informiert wie die Honorarprofessoren. In diesem Falle wenden Sie sich bitte bzgl. des Themas sowie weiteren Ablaufs an den Ihnen zugewiesenen Betreuer/Honorarprofessor. Ebenso wie die von den Fachgebietsmitarbeitern betreuten Studierenden haben auch die durch die Honorarprofessoren betreuten Studierenden die Möglichkeit zur Teilnahme am Abschlussarbeitenkolloquium (siehe Frage 7). Erfolgreiche Bewerber, deren Präferenz für eine Betreuung durch einen Honorarprofessor nicht berücksichtigt werden kann, werden durch einen Mitarbeiter des Fachgebiets betreut (vgl. dazu Frage 5 und 6).

 

 

Frage 5:
Kann ich Präferenzen für die Betreuung durch einen bestimmten Mitarbeiter des Fachgebiets äußern?

 

Nein, die Zuordnung der durch die Mitarbeiter des Fachgebiets zu betreuenden Studierenden erfolgt intern und ist von Ihnen nicht zu beeinflussen. Sofern Sie keine Präferenz für eine Betreuung durch einen Honorarprofessor angegeben haben oder Ihre diesbezügliche Präferenz nicht berücksichtigt werden konnte (vgl. Frage 4), wird Ihnen ein Betreuer des Fachgebiets zugeteilt. Dieser kontaktiert Sie nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und ist ab diesem Zeitpunkt Ihr erster Ansprechpartner bzgl. jeglicher Fragen im Rahmen der Abschlussarbeitsbearbeitung.

 

Frage 6:
Ist es möglich, die Abschlussarbeit in Zusammenhang mit einem Unternehmen zu schreiben?

 

Ja, grundsätzlich ist die Betreuung der Abschlussarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen unter den folgenden zwei Voraussetzungen möglich: Zum einen entscheidet unser Fachgebiet endgültig über die Themenstellung und zum anderen erfolgt die Beurteilung der Abschlussarbeit ausschließlich durch unser Fachgebiet.
 
 

Frage 7:
Wann muss ich spätestens mit der Bearbeitung der Abschlussarbeit beginnen?


Nachdem Sie eine Betreuungszusage erhalten haben, können Sie den Beginn der Bearbeitungszeit in Absprache mit Ihrem Betreuer individuell festlegen. Allerdings sind aus organisatorischen Gründen folgende Fristen zu beachten: Die Abschlußarbeit darf frühestens zu Semesterbeginn angemeldet werden. Der spätestmögliche Anmeldetermin ist

für Bachelorarbeiten der 1. Dezember (Wintersemester) bzw. der 1. Juni (Sommersemester);
 für Masterarbeiten der 1. November (Wintersemester) bzw. der 1. Mai (Sommersemester).


Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Einhaltung der Termine zu beachten. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um einen Gesprächstermin mit Ihrem Betreuer. Sollten Sie den Termin verpassen, entfällt unsere Betreuungszusage. Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie Ihre Masterarbeit bei einem der Honorarprofessoren schreiben.

Frage 8:
Wie lange habe ich für die Erstellung der Arbeit Zeit? Wann beginnt die Bearbeitungszeit?

 

Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von der Prüfungsordnung, nach der Sie eingeschrieben sind und beginnt, sobald Sie sich mit Ihrem Betreuer auf das Thema der Abschlussarbeit geeinigt haben. Bitte erkundigen Sie sich eigenständig über den für Sie relevanten Bearbeitungszeitraum.
 
 

Frage 9:
Wie groß ist der Umfang der Arbeiten?

 

Der Umfang von Bachelorarbeiten beträgt maximal 25 Seiten und bei Masterarbeiten maximal 50 Seiten an inhaltlichem Text (d.h. inkl. Tabellen, Abbildungen, Anhang etc.; exkl. Gliederung, Verzeichnisse etc.).
 
 

Frage 10:
Ich möchte mit der Bearbeitung der Abschlussarbeit beginnen, Wie gehe ich nun vor?

 

Sobald Sie mit der Bearbeitung der Abschlussarbeit beginnen möchten, sollten Sie sich um einen Termin bei Ihrem Betreuer bemühen. Für Masterarbeitsabsolventen ist es dabei verpflichtend, spätestens eine Woche vor dem ersten Treffen Ihrem Betreuer das Exposé im PDF-Format per E-Mail zukommen zu lassen. Zu dem ersten Treffen müssen Sie das Formular zur Anmeldung der Abschlussarbeit mitbringen. Dieses Formular, in das Sie schon vor dem Treffen Ihre persönlichen Daten eintragen sollten, erhalten Sie direkt beim Prüfungsamt. Beim Treffen selbst wird Ihr Betreuer das Formular um das Thema und die Prüfenden ergänzen und anschließend entsprechend an das Prüfungsamt weiterleiten.
 
 

Frage 11:
Gibt es ein Abschlussarbeitenkolloquium am Fachgebiet International Accounting? Was hat es damit auf sich?

 

Ja, über das Semester verteilt finden in unregelmäßigen Abständen Kolloquien statt, in denen Sie die Möglichkeit erhalten, uns und Ihre Kommilitonen in einem kurzen Vortrag (ca. 30 Minuten) über das von Ihnen bearbeitete Thema zu informieren. Konkret sollten Sie im Rahmen des Vortrags die Ziele/Fragestellungen und den Aufbau der Arbeit sowie (soweit vorhanden) erste Ergebnisse und Inhalte der Arbeit darlegen. Gehen Sie dabei auch auf kritische Aspekte und etwaige Schwierigkeiten ein und stellen Sie diese zur Diskussion, da Sie nur auf diese Weise ein konstruktives Feedback und Anregungen zur weiteren Bearbeitung erhalten können. Damit Sie sich bereits einige Zeit mit dem Thema beschäftigt haben, jedoch noch ausreichend Zeit bleibt, um etwaige Anregungen und Verbesserungsvorschläge einzuarbeiten, werden die Vorträge nach ca. 50-70% der Bearbeitungszeit stattfinden. Wir werden Sie per E-Mail sowie in der entsprechenden StudIP-Veranstaltung über Ihre/die Vortragstermine informieren. Bitte senden Sie die Vortragsunterlagen Ihrem Betreuer spätestens 48 Stunden vor Ihrem Vortragstermin zu. Diese werden allen Teilnehmern des Kolloquiums unter StudIP zur Verfügung gestellt. Ihre Anwesenheit und aktive Mitarbeit an allen Terminen des Kolloquiums, die ab dem Zeitpunkt Ihrer Betreuungszusage bis zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit stattfinden, wird von uns erwartet. Bitte beachten Sie, dass ab dem Sommersemester 2016 für Bachelor- und Masterarbeitsabsolventen separate Abschlussarbeitenkolloquien in StudIP zur Verfügung stehen.
 
 

Frage 12:
Ich habe meine Abschlussarbeit abgegeben. Wann kann ich mit der Bekanntgabe des Ergebnisses rechnen?

 

Die Frist zur Begutachtung von Bachelor- und Masterarbeiten beträgt i.d.R. acht Wochen. Wir versuchen Ihre Abschlussarbeiten möglichst schnell zu bewerten, wobei die Begutachtungsdauer je nach Abgabezeitpunkt bzw. aktueller Arbeitsbelastung des Fachgebiets variieren kann. Wir bitten Sie daher von Nachfragen bzgl. der Begutachtungsdauer abzusehen.

 

 

Frage 13:
Kann ich das Gutachten zu meiner Abschlussarbeit einsehen?

 

Nachdem Ihnen das Ergebnis Ihrer Abschlussarbeit vom Prüfungsamt mitgeteilt wurde, haben Sie die Möglichkeit, bei diesem einen schriftlichen Antrag zur Einsicht des von uns angefertigten Gutachtens einzureichen. Dieser Antrag muss spätestens sechs Monate nach Zugang des Ergebnisses erfolgen. Der Prüfungsausschuss legt Ort und Zeit der Einsichtnahme fest. Bitte beachten Sie, dass unser Fachgebiet weder schriftliche Gutachten versendet noch mündliche Begründungen zur Bewertung der Abschlussarbeiten abgibt.